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Art. 50 EU AI Act: Wer KI-Inhalte kennzeichnen muss — und was das praktisch bedeutet

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Acts. Wer ist betroffen, was genau muss gekennzeichnet werden — und was bedeutet das für Betreiber einer normalen Unternehmenswebsite?

Am 2. August 2026 sind die Transparenzvorschriften der Verordnung (EU) 2024/1689 — besser bekannt als EU AI Act — anwendbar geworden. Für Unternehmen mit einer Website stellt sich damit eine sehr konkrete Frage: Müssen die Bilder, Videos und Texte auf der eigenen Seite künftig als KI-generiert gekennzeichnet werden? Die Antwort ist differenzierter, als die Schlagzeilen vermuten lassen — und genau diese Unterschiede entscheiden darüber, wie viel Aufwand auf Sie zukommt.

Was Art. 50 tatsächlich verlangt

Artikel 50 regelt Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und richtet sich an zwei Gruppen: an Anbieter solcher Systeme und an diejenigen, die sie beruflich einsetzen. Für Websitebetreiber ist vor allem die zweite Gruppe relevant. Vereinfacht gesagt geht es um vier Konstellationen:

  • Systeme, die direkt mit Menschen interagieren (etwa Chatbots), müssen erkennbar machen, dass man mit einer Maschine spricht.
  • Anbieter generativer KI müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt markieren.
  • Deepfakes — also täuschend echt wirkende Bild-, Ton- oder Videoinhalte — müssen offengelegt werden.
  • KI-generierte Texte, die zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, müssen als solche ausgewiesen sein.

Der wichtigste Satz für Websitebetreiber

Bei Deepfakes trifft die Offenlegungspflicht ausdrücklich denjenigen, der den Inhalt einsetzt — also den Betreiber der Website. Es spielt keine Rolle, wer das Material erzeugt hat: ob eine Agentur, ein Mitarbeiter oder ein Stockanbieter.

Was das für eine normale Unternehmenswebsite heißt

Die gute Nachricht zuerst: Ein KI-generiertes Produktfoto im Onlineshop fällt nicht automatisch unter eine ausdrückliche Kennzeichnungspflicht. Der Gesetzgeber zielt auf Täuschungsrisiken, nicht auf jede kreative Bildbearbeitung. Kritisch wird es dort, wo Inhalte den Eindruck erwecken können, eine reale Person, ein reales Ereignis oder eine reale Aussage abzubilden — oder wo Texte zu gesellschaftlich relevanten Themen wie Gesundheit, Recht, Finanzen oder Politik erscheinen.

In der Praxis ist die Abgrenzung selten das eigentliche Problem. Das eigentliche Problem ist, dass die meisten Betreiber schlicht nicht wissen, was über die Jahre auf ihrer Domain gelandet ist. Bilder aus Agenturprojekten, Stockmaterial mit unklarer Herkunft, Blogtexte von wechselnden Autoren, Zulieferungen aus dem Marketing — eine gewachsene Website hat hunderte Assets, und niemand hat Buch geführt.

Drei verbreitete Missverständnisse

„KI-Inhalte sind jetzt verboten“

Nein. Der AI Act verbietet den Einsatz generativer KI nicht. Er verlangt Transparenz. Eine Website darf vollständig aus KI-generiertem Material bestehen — solange dort, wo die Pflicht greift, klar erkennbar ist, dass es sich um künstlich erzeugte Inhalte handelt.

„Das betrifft nur große Konzerne“

Die Transparenzpflichten aus Art. 50 knüpfen nicht an Unternehmensgröße an. Ein Handwerksbetrieb, der ein KI-generiertes Referenzfoto einsetzt, steht rechtlich nicht anders da als ein Konzern. Unterschiede gibt es beim Risiko, entdeckt und in Anspruch genommen zu werden — nicht bei der Pflicht selbst.

„Ein Hinweis im Impressum reicht“

Eine pauschale Fußnote erfüllt den Zweck der Regelung kaum. Sinn der Offenlegung ist, dass jemand beim konkreten Inhalt erkennt, womit er es zu tun hat. Ein Satz, den niemand liest, bevor er ein Bild sieht, leistet das nicht. Der im Juni 2026 veröffentlichte Verhaltenskodex der EU-Kommission zur Kennzeichnung geht ausdrücklich davon aus, dass eine einzelne Markierungstechnik nicht genügt — gefordert ist ein Zusammenspiel aus maschinenlesbaren Markern und für Menschen wahrnehmbaren Hinweisen.

Was Sie konkret tun können

  • Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick: Welche Inhalte auf Ihrer Domain tragen überhaupt Spuren von KI-Erzeugung?
  • Sortieren Sie nach Risiko: Deepfakes und Texte zu Themen öffentlichen Interesses zuerst, dekorative Bilder später.
  • Dokumentieren Sie Ihre Entscheidungen — nachvollziehbar und mit Datum. Nicht jede Einordnung ist eindeutig; entscheidend ist, dass Sie sie begründet getroffen haben.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Kennzeichnung sowohl für Menschen sichtbar als auch maschinenlesbar ist.
  • Wiederholen Sie die Prüfung regelmäßig. Eine Website ist kein Zustand, sondern ein Prozess.

Genau an diesem Punkt setzt Provifai an: Wir prüfen Ihre Website auf Herkunftsspuren, legen Ihnen die Funde zur Entscheidung vor, kennzeichnen die von Ihnen bestätigten Inhalte automatisch und dokumentieren das Ganze in einem öffentlich prüfbaren Zertifikat. Das ersetzt keine Rechtsberatung — aber es beantwortet die Frage, die am Anfang jeder rechtlichen Bewertung steht: Was ist eigentlich da?

Hinweis

Dieser Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick und ist keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung eines konkreten Falls wenden Sie sich an eine spezialisierte Kanzlei.

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